Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1982 - 8 A 46/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Anrechnung von Leistungen Dritter auf das Landespflegegeld
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 29.04.1980 - 6 K 41/80
- OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1982 - 8 A 46/80
Wird zitiert von ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2004 - 12 A 10797/04
Leistungen einer Unfallversicherung werden auf Blindengeld angerechnet
Eine Kapitalabfindung, die einem unfallbedingt Erblindeten aus einer von seinem Arbeitgeber für ihn abgeschlossenen privaten Unfall- und Invaliditätsversicherung ausbezahlt wurde, ist auf das Blindengeld als Leistung "nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck" i. S. v. § 4 Abs. 1 LBlindenGG anzurechnen (Fortführung der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 1 LPflGG; vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 19. März 1982 - 8 A 24/80 u. 8 A 46/80 - AS 17, 246 u. 251).Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Rechtsstreit entschieden, in dem es um die Anrechnung einer von der Haftpflichtversicherung des nach §§ 823 ff. BGB haftenden Unfallgegners ausgezahlten Kapitalabfindung nach § 843 Abs. 3 BGB ging (vgl. Urteil vom 19. März 1982, a.a.O.).
Hieran anknüpfend hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ausdrücklich auch Leistungen aufgrund privat-rechtlicher Anspruchsgrundlagen (mit Ausnahme der gesetzlich ausgeschlossenen bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüche) einbezogen und dazu ausgeführt: "Ausgenommen sind nach § 6 Abs. 1 Satz 2 LPflGG vielmehr nur Leistungen aus bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsansprüchen, so dass sich daraus ... die Anrechenbarkeit sonstiger bürgerlich-rechtlicher Ansprüche neben öffentlich-rechtlichen Ansprüchen ergibt, was im Übrigen auch aus der angeführten Begründung des Gesetzentwurfs zu § 6 hervorgeht" (vgl. Urteil vom 19. März 1982 - 8 A 46/80 -, AS 17, 251, 255).